Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Gegenstand der allgemeinen
Geschäftsbedingungen, Vertragsabschluß
1.1.
Die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle
Verträge zwischen Georg Unterhauser „www.luftbild-traunstein.de“ als
Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Sie gelten ab Vertragsabschluss
als vereinbart.
1.2.
Ein Vertrag kommt durch schriftlichen
Auftrag oder eMail des Auftraggebers und der schriftlichen oder eMail
Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
1.3.
Abweichend Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an.
2.
Preise, Angebote
2.1.
Allgemeine Preisangaben und Angebote des
Auftragnehmers in Prospekten, Anzeigen, Internet und ähnliche sind
freibleibend und unverbindlich.
2.2.
Alle Preise sind Bruttopreise. Der
Auftragnehmer berechnet keine Mehrwertsteuer, weil Kleinunternehmer
nach § 19 UStG.
2.3.
An den im Auftragsangebot und
Auftragsbestätigung genannten Preis hält sich der Auftragnehmer
mindestens 30 Tage ab Auftragsdatum.
2.4.
Die Preise für die Erfüllung der
Dienstleistung verstehen sich ab Wohnsitz, 83329 Waging am See, Straß
1, zuzüglich sonstiger im Angebot oder Auftragsbestätigung genannter
Kosten. Fahrtkosten werden ab dem 1. Entfernungskilometer berechnet.
Wird ein vereinbarter Aufnahmetermin durch den Auftraggeber vor Ort
abgesagt, trägt dieser die Fahrtkosten ab dem 1. Entfernungskilometer
sowie die Stundensätze des Auftragnehmers.
3.
Auftragsausführung, Rechte und Pflichten
3.1.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die
Aufträge ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
3.2.
Vorrang vor jeglicher Vertragserfüllung hat
die Sicherheit. Der Schutz vor Personen- und Sachschäden berechtigt
den Piloten, nach eigenem Ermessen allein und vollumfänglich über die
Erfüllung des Auftrags zu entscheiden. Der Pilot kann den Auftrag
jederzeit vor oder während der Erfüllung abbrechen. (z.B. insbesondere
durch Wetter, Wind, lokale Begebenheiten, mögliche Gefährdung von
Personen, behördliche Anordnung)
3.3.
Der Auftraggeber hat genaue Angaben zur
Adresse und Lage des aufzunehmenden Objektes zu machen. An- und
Abfahrten aufgrund fehlerhafter Angaben gehen zu Lasten und auf Kosten
des Auftraggebers.
3.4.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für
die Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Durchführung des
Auftrags gemachten Angaben. Der Auftragnehmer hat insoweit keine
Prüfungspflicht.
3.5.
Der Auftragnehmer sorgt für die
erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Anmeldungen und Einhaltung
etwaiger Auflagen. Eventuell hierfür zusätzlich anfallende Kosten hat
der Auftraggeber zu tragen.
4.
Leistungs- und Lieferzeit, Verzug
4.1.
Die Vereinbarung von Leistungs- und
Lieferterminen bedarf der Schriftform.
4.2.
Die Einhaltung der Leistungs- und
Lieferpflicht des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers (z.B.
im Sinne von Absatz 3.2) voraus.
4.3.
Leistungs- oder Lieferverzug aufgrund
höherer Gewalt oder Ereignissen, die dem Auftragnehmer die
termingerechte Leistung bzw. Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen (z.B. schlechtes Wetter, behördliche Anordnungen) hat
er nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung
bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Hierfür
hat der Auftraggeber eine Nachfrist von 14 Tagen zu gewähren. Danach
kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Sind vereinbarte
Fixtermine aus diesen Gründen nicht einhaltbar und können auch nicht
nachgeholt werden (z.B. Veranstaltungen), können beide
Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten.
5.
Zahlungsbedingungen
5.1.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung
der beauftragten Leistung. Der Auftragnehmer kann eine angemessene
Vorauszahlung verlangen.
5.2.
Sofern nichts anderes schriftlich
vereinbart, ist die Rechnung sofort nach Zugang fällig und ohne Abzug
zahlbar.
5.3.
Nimmt der Auftraggeber die beauftragte
Leistung bzw. Lieferung nicht ab, kann der Auftragnehmer wahlweise auf
Abnahme bestehen oder 50 % des Auftragswertes, jedoch mindestens
100.00 € Schadenersatz verlangen.
6.
Haftung
6.1.
Für vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer.
7.
Schutzrechte Dritter
7.1.
Der Auftraggeber sichert zu, daß er
berechtigt ist, die beauftragten Leistungen, insbesondere
Luftaufnahmen durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen. Wenn
hierbei Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder andere Rechte
Dritter bestehen, obliegt dem Auftraggeber die Einholung der
benötigten Rechte und Lizenzen im Sinne des Auftragsziels.
Insbesondere hat er das Einverständnis abgebildeter Personen
einzuholen.
7.2.
Sofern Dritte gegenüber dem Auftragnehmer
Rechtsverletzungen geltend machen, wird er den Auftraggeber hierüber
unverzüglich informieren. Bis zur Klärung der Angelegenheit durch den
Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die Auftragsausführung
auszusetzen. Falls die Angelegenheit nicht geklärt werden kann, kann
der Auftragnehmer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag
zurücktreten und Ersatz der bis dahin gemachten Aufwendungen
beanspruchen.
7.3.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer
von jeglicher Haftung frei, wenn die Leistung oder Lieferung durch den
Auftragnehmer die Rechte Dritter verletzt. Dies gilt nicht im Fall der
Vorsätzlichkeit oder groß Fahrlässigkeit von Seiten des
Auftragnehmers.
8.
Urheber und Nutzungsrechte
8.1.
Der Auftragnehmer ist Urheber im Sinne des
Urheberrechts an allen gelieferten Leistungen. Eigentumsrechte werden
nicht übertragen. Mit vollständigem Erhalt des vereinbarten Honorars
räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein ausschließliches
Nutzungsrecht im Rahmen des jeweiligen Auftrags ein. Ihm selbst bleibt
die Nutzung vorbehalten. Die Übertragung von Nutzungsrechten auf
Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
8.2.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bilder
im Rahmen seiner Eigenwerbung (z.B. Flyer, Broschüren, Anzeigen oder
Homepage) zu verwenden.
9.
Sonstiges
9.1.
Abweichende Absprachen bedürfen der
Schriftform.
9.2.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung des
Vertrages oder der AGB berührt die Rechtswirksamkeit der anderen
Bestimmung nicht. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eine
unwirksame Bestimmung durch eine dem Vertragszweck und
Wirtschaftlichkeit sinnvolle wirksame Regelung zu ersetzten.
9.3.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist 83278
Traunstein.
9.4.
Alle auf dieser Internetseite
veröffentlichten Informationen, Abbildungen und Texte sind
urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von Georg Unterhauser,
„www.luftbild-traunstein.de.
Waging am See, 11.8.2016.
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